AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete von Peter’s BBQ Smoker-Gegenständen.

Allgemeines und Geltungsbereich

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Peter's BBQ Smoker Events und dem Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber oder Besteller genannt) unterliegen ausschliesslich den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt Peter's BBQ Smoker Events nicht an – es sei denn, Peter's BBQ Smoker Events stimmte ausdrücklich einer mit dem Auftraggeber vereinbarten schriftlichen Änderung zu.

Peter`s BBQ Smoker Events verpflichtet sich, den Auftrag pflichtbewusst und mit Sorgfalt auszuführen.

 

Bestellung und Vertragsschluss

Der Auftrag des Kunden stellt ein Angebot an Peter's BBQ Smoker Events zum Abschluss eines Grill-Anlass-Vertrags oder Mietvertrags dar. Peter's BBQ Smoker Events wird den Kunden über den Eingang seiner Bestellung per E-Mail informieren (Anfrage). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch Peter's BBQ Smoker Events dar. Der Auftag kommt mit Annahme des Angebots zustande. Die Annahme erfolgt durch eine per E-Mail übersandte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware. Peter's BBQ Smoker Events kann das Angebot innerhalb von drei Wochen ab Eingang der Anfrage des Bestellers annehmen. Peter's BBQ Smoker Events behält sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, wenn an diesem Tag Peter's BBQ Smoker Events schon ausgebucht oder der Auftrag nicht machbar ist.

Für Übertragungsfehler bei Fax- oder E-Mail-Bestellungen übernimmt Peter's BBQ Smoker Events keine Haftung. Die Vertragsdaten werden von uns in Form der Bestellbestätigung nicht vollständig gespeichert. Auf Nachfrage können wir Ihnen die Bestellbestätigung erneut per E-Mail zukommen lassen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Genehmigungen einzuholen für den Aufbau des Zeltes und für die Festwirtschaft. Sollten diese nicht vorhanden sein und es zu einem Unterbruch oder sogar zu einem vollständigen Abbruch der Veranstaltung kommen, haftet der Auftraggeber/Veranstalter für den kompletten Ausfall und sämtliche Unkosten von Peter's BBQ Smoker Events.

Peter`s BBQ Smoker Events kann ein Drittel der Kosten des Auftrags als Anzahlung verlangen. Die Anzahlung muss vier Tage vor dem Anlass einbezahlt sein.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis vier Tage nach Erhalt der Offerte diese zu bestätigen. Ist dies nicht der Fall, kann der Auftragnehmer die Offerte als fixen Auftrag betrachten und dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung zustellen.

Mietgegenstände

Die Infrastruktur ist Eigentum von Peter's BBQ Smoker Events oder einer von ihm beauftragten Firma. Sie steht deshalb ausschliesslich zur Miete zu Verfügung. Der Mieter hat nicht das Recht, die Gegenstände zu veräussern.

 

Zelte

Der Zelt-Aufbau ist abhängig von der Grösse des Anlasses und vom Wetter. Der Auftraggeber ist deshalb verpflichtet, dem Lieferanten die Grösse des Zeltes und dessen benötigter Platz anzugeben sowie die Zufahrtswege freizuhalten.

Peter's BBQ Smoker Events behält sich das Recht vor, für Einrichtung oder grössere Zelte eine Fremdfirma zu beauftragen und etwaige Unkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auch bei einer grösseren Veranstaltung mindestens zwei bis drei Monate im Voraus die Einzelheiten bekannt zu geben. Peter's BBQ Smoker Events entscheidet, ob dieser Termin noch frei ist und dieser Auftrag ausgeführt werden kann.

Wurden Mietgegenstände absichtlich, unabsichtlich oder durch Fremdeinwirkung beschädigt, ist der Veranstalter des Anlasses für die zusätzlichen Kosten verantwortlich.

Das an den Kunden abgegebene Mietmaterial bleibt Eigentum von Peter’s BBQ Smoker Events – es kann weder veräussert, noch belehnt oder verpfändet werden.

Die Baugenehmigungen sind ausschliesslich Angelegenheit des Kunden. Das Vertragsverhältnis wird daher durch verweigerte oder verspätete Genehmigungen oder behördliche Auflagen nicht berührt und entbindet den Kunden nicht von seiner Abnahme- und Zahlungspflicht.

 

Grosser Festgrill (Smoker)

Der BBQ Smoker Grill kann nur zusammen mit dem Besitzer vom Peter's BBQ Smoker Events gebucht werden. Der/die Auftraggeber verpflichtet/verpflichten sich, das Fleisch über Peter's BBQ Smoker Events zu bestellen – ausser, es wurde anders schriftlich vereinbart.

 

Kleiner Festgrill (Smoker)

Der kleine Smoker kann von Peter's BBQ Smoker Events ohne den Besitzer gebucht werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Grill sauber und in einem einwandfreien Zustand wieder zurückzugeben. Muss der Grill nachgereinigt werden, wird dies dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Dazu gelieferte Gegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben.

Der Mieter ist haftbar für jegliche Schäden am Grill und an dazu gelieferten Gegenständen.

Die Anweisungen, welche der Auftraggeber vom Vermieter (in mündlicher oder schriftlicher Form) erhalten hat, müssen bei der Bedienung befolgt werden.

Die Mieter haben das dazu gehörige Brennmaterial selber zu besorgen. Als Brennmaterial darf nur Buchenholz verwendet werden. Es dürfen kein Bauholz oder behandelndes Holz verwendet werden.

Der Mieter haftet bei Nichtbefolgen der Anweisungen für eventuelle Schäden.

Es dürfen keine Brennflüssigkeiten verwendet werden (Brennsprit, Benzin ec.). Es dürfen nur Anzünder verwendet werden, die dafür vorgesehen sind. Jegliche Art von Papier zum Anzünden darf nicht verwendet werden.

Defekte oder beschädigte Gegenstände werden repariert und dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

Festinventar

Der/die Auftraggeber ist/sind nicht verpflichtet, andere Gegenstände (Zelt, Tische oder andere Lebensmittel) über Peter's BBQ Smoker Events zu bestellen.

Peter's BBQ Smoker Events ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Ware zu liefern, die vom Auftraggeber bestellt wurde. Der/die Auftraggeber kann/können schriftlich bis kurz vor dem Anlass eine Nachbestellung machen. Peter's BBQ Smoker Events behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob die Nachbestellung im Zeitraum liegt für eine Nachlieferung.

Die bestellten Artikel (Lebensmittel) gehören dem Auftraggeber. Dieser kann über die Ware verfügen und entscheiden, was mit der Ware am Schluss der Veranstaltung passiert. Die gemieteten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters.

 

Versicherung

Unsere Zelte sind gegen Feuer- und Elementarschäden beim Aufstellen versichert. Nicht versichert sind: Schäden durch Terror, Vandalismus oder Aufruhr, Drittpersonen- und Fremdeigentum, Wirtschaftsinventar, Bühnenrequisiten und Installationen jeder Art, die nicht von uns ausgeführt wurden, sowie Beschädigungen an Werkleitungen wie Kanalisation, Fernsehen, Telefon, Wasser, Elektro etc.

Der Abschluss einer Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung zur Deckung von Schäden und Unfällen, die beim Auf- und Abbau und während der Benützungszeit des Zeltes entstehen, ist Sache des Mieters.

Während der Veranstaltung des Mietverhältnisses muss der Veranstalter eine Versicherung für das ganze Mietinventar und etwaige Personenschäden abschliessen.

 

Termine

Wir bemühen uns, Ihren Termin einzuhalten. Deswegen ist eine frühzeitige Besprechung des Liefertermins und dessen Ortbesichtigung immer wichtig.

Sollte die Auf- und Abbauzeit wesentlich überschritten werden, behalten wir uns vor, Monteur-Mehrkosten nach Aufwand zu verlangen.

 

Standort

Der Standort des zu montierenden Zeltes muss durch den Mieter vor Mietbeginn bekanntgegeben werden. Die Zufahrtstrasse muss für Lastwagen gewährleistet sein. Der Mieter lässt sich über Leitungen und Kabelstränge im Boden informieren und weist unsere Monteure auf diese Hindernisse hin.

Durch fehlende Informationen verursachte Schäden übernimmt der Mieter.

 

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber kann bis drei Wochen vor dem Anlass mit einer schriftlichen Vereinbarung vom Vertrag zurücktreten. Damit der Vertrag gegenseitig aufgelöst werden kann, müssen triftige Gründe vorhanden sein. Sollten keine triftigen Gründe bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, drei Viertel des vereinbarten Betrags plus sämtliche Unkosten zu tragen.

Folgende Begründungen müssen für eine Auflösung des Vertrages und ein Übereinkommen vorliegen: Todesfall (bei Familienangehörigen), Unfall des Veranstalters (sofern keine Stellvertretung vorhanden ist) oder höhere Gewalt am Standort des Anlasses (Überschwemmung, Grossbrand, grösseres Unwetter). Trifft eine dieser Begründungen zu (mit Nachweis), muss der Veranstalter nur ein Drittel des vereinbarten Betrags entrichten.